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Datenschutz­beratung für Unternehmen und KMU

Erfülle die Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG)

Seit dem 1. September 2023 sind die neuen Regelungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) in Kraft. Sie erhöhen die Compliance-Anforderungen für Unternehmen deutlich.

Unsere Datenschutzberatung in Zusammenarbeit mit dem Treuhandunternehmen Balmer-Etienne aus Luzern unterstützt dich dabei, die Governance-Struktur deines Unternehmens entsprechend anzupassen und die neuen risikobasierten Anforderungen effektiv umzusetzen.

Kostenloses Erstgespräch

Datenschutz­beratung: unser Angebot

Wir bieten dir und deinem Unternehmen eine umfassende Datenschutzberatung zur Implementierung des neuen Datenschutzgesetzes. Wir unterstützen dich dabei, alle Anforderungen zu erfüllen – von der ersten Analyse bis zur Umsetzung der erforderlichen Massnahmen:

Analyse und Anpassung deiner Datenschutz­strategien

Schulung deiner Mitarbeiter:innen im Umgang mit den neuen Vorschriften

Unterstützung bei der Erstellung und Pflege von Bearbeitungs­verzeichnissen

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Wir nehmen den Datenschutz ernst. Du auch?

Vereinbare jetzt einen Termin für die Datenschutzberatung.

Giulia Miazzo
Head of Customer Success

Was ändert sich mit dem neuen Datenschutzgesetz?

Das Ziel der neuen DSG ist es, die Persönlichkeitsrechte und Grundrechte von natürlichen Personen zu schützen. Unternehmen müssen nun eine höhere Transparenz in der Datenverarbeitung gewährleisten und die Selbstbestimmung der Personen über ihre Daten stärken. Die wichtigsten Änderungen:

  • Erhöhte Compliance-Anforderungen: Erweiterung der Informations- und Auskunftspflichten, verstärkte Dokumentationsanforderungen und erweiterte Vorschriften für die Datensicherheit.
  • Strafverschärfungen: Einführung höherer Bussgelder und persönlicher Haftung, sowie verstärkte administrative Verfahren durch gestärkte Kompetenzen der Aufsichtsbehörden.

Deine Pflichten als Verantwortliche:r Datenbearbeitung

Informationspflicht

Du musst betroffene Personen über die Beschaffung und Verwendung ihrer Daten klar informieren.

Einhaltung der Betroffenenrechte

Du musst das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung der Daten gewährleisten.

Meldepflicht bei Datensicherheits­verletzungen

Du musst Sicherheitsverletzungen der Datenschutzbehörde melden, wenn ein hohes Risiko für die betroffenen Personen besteht.

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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Unternehmen müssen eine DSFA durchführen, wenn durch die Datenbearbeitung ein hohes Risiko entstehen könnte. Gerne beraten wir dich, wie du diese Anforderungen systematisch umsetzen kannst, um die Compliance sicherzustellen und Risiken zu minimieren.

Termin buchenLink opens in a new tab

Balmer-Etienne AG: Unsere starke Partnerin in Rechtsfragen

Es ist uns wichtig, nicht nur innovative, sondern auch rechtlich einwandfreie Lösungen zu bieten. Da wir als Agentur auf die kreativen und strategischen Aspekte des Digital Marketings spezialisiert sind, verfügen wir nicht über die tiefgehende juristische Expertise, die in Datenschutzfragen gefordert ist. Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit der Luzerner Treuhandgesellschaft Balmer-Etienne AG zusammen. Sie ist unsere bevorzugte Partnerin und berät sowohl uns als auch unsere Kundinnen und Kunden in allen Rechtsfragen kompetent und unkompliziert.

Warum Balmer-Etienne?

Erfahrung und Fachwissen

Balmer-Etienne verfügt über jahrelange Erfahrung im Datenschutzrecht und eine tiefgreifende Expertise im neuen Datenschutzgesetz.

Vertrauenswürdigkeit

Balmer-Etienne geniesst hohes Ansehen in der Branche und steht für Zuverlässigkeit und Integrität. Ihre rechtlichen Einschätzungen und Lösungen sind präzise und auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung.

Zielgerichtete Beratung

Balmer-Etienne arbeitet eng mit unseren Kundinnen und Kunden zusammen, um massgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die nicht nur compliant sind, sondern auch praktisch umsetzbar bleiben.

Gemeinsames Commitment

Indem wir mit Balmer-Etienne zusammenarbeiten, stellen wir sicher, dass keine rechtlichen Aspekte übersehen werden. Diese Partnerschaft ermöglicht es uns, dir eine vollumfängliche Beratung anzubieten, die sowohl innovative als auch rechtssichere Strategien beinhaltet. Wir überlassen nichts dem Zufall, sondern setzen auf bewährte Expertise, um dir die Sicherheit zu geben, die du und dein Unternehmen benötigen.

Datenschutz ist komplex – setze auf Sicherheit und Expertise

Gerne beraten wir dich in einem kostenlosen Erstgespräch umfassend über Pflichten und Lösungen. Jetzt Termin vereinbaren!

Datenschutzrechtliche Überlegungen für Websites

Reine Informationsseite

Keine spezifischen Vorkehrungen nötig.

Wenn Waren, Werke oder Leistungen angeboten werden

  • Geltungsbereich der DSGVO ist zu prüfen
  • Impressumspflicht
  • Spezielle Regelungen bei einem Webshop

Fotos und Kontaktdaten von Mitarbeiter:innen

Veröffentlichung von Mitarbeiter:innenfotos oder andere personenbezogene Daten bedürfen grundsätzlich einer Einwilligung.

Wichtig: Gilt auch auf sozialen Netzwerken wie Unternehmensseiten auf Linkedin, Twitter, Instagram, Facebook etc.

Kontaktformulare und Online-Anmeldungen

Formulare unterliegen den datenschutzrechtlichen Bearbeitungsgrundsätzen, insbesondere der Zweckbindung sowie der Datensparsamkeit.

Hinweis in der Datenschutzerklärung ist notwendig.

Newsletter

Kein Newsletterversand ohne Einwilligung und Widerrufsrecht.

Impressum

Keine generelle Impressumspflicht in der Schweiz. Dies im Unterschied zur EU. Dort geht die Impressumspflicht weiter als in der Schweiz.

Von Websitebetreibenden werden klare und vollständige Angaben über deren Identität sowie eine Post- und E-Mail-Adresse gefordert, sofern sie Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Das ist bei Unternehmenswebsites meistens der Fall.

Datenschutzerklärung

Mit der Datenschutzerklärung erfüllt das Unternehmen seine Informationspflicht gemäss Datenschutzgesetz.

Wichtig: Die Datenschutzerklärung ist so zu platzieren, dass sie von den Besucher:innen schnell und mit wenigen Klicks gefunden wird. Sie muss einfach und verständlich sein.

Analytics Tools und Cookies

Benutzer:innen werden überwacht, wie sie die Website nutzen.

Die Benutzer:innen sind mit der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls dem Cookie Banner oder einer Cookie Policy darüber zu informieren.

Wichtig: Unterschiedliche Regelungen in der Schweiz und in der EU. Die EU-Regelung ist strenger.

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Die Agentur für Inbound- und 
Content-Marketing aus Luzern.

Für Sie als Kunde bleibt alles wie gewohnt, doch zusätzlich profitieren Sie von einem noch umfangreicheren Leistungsspektrum. Lernen Sie uns kennen.

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